Das Gerichtsurteil
Am 8. Juli 1985 verurteilte die 2. Strafkammer des Landgerichts Hamburg Gerd Heidemann wegen schweren Betrugs zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Konrad Kujau erhielt wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Mitangeklagte Edith Lieblang wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt.
Das Gericht verfügte für beide Hauptangeklagte eine Haftverschonung. Als Grund nannte das Gericht das Alter der Angeklagten, die bereits zwei Jahre währende Untersuchungshaft sowie die Strapazen beider Angeklagten durch die Hauptverhandlung.
Kujau und Heidemann wurden noch am Tag des Urteilsspruches aus der Haft entlassen, die Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt und keiner durfte die Bundesrepublik vorerst verlassen. Ausdrücklich verwies das Gericht in seinem Urteil auch auf die schuldhafte Rolle des Verlages und machte diese strafmildernd geltend.
Fehler im Gerichtsurteil:
Das Urteil gegen Gerd Heidemann ist als skandalös zu bezeichnen. Viele Tatsachen, welche die Unschuld von Gerd Heidemann beweisen, wurden beim Prozess nicht berücksichtigt. Gerd Heidemann hat sich im Nachgang mit dem Urteil auseinandergesetzt und aufgezeigt, welche Fehler im Urteil zu finden sind. Lesen Sie hier Auszüge aus dem Urteil und die entsprechenden Korrekturen durch Gerd Heidemann:
Anmerkung: Die Auflistung der Fehler ist bei Weiten nicht vollständig. Da sich kaum jemand für eine Richtigstellung interessierte, stoppte Gerd Heidemann nach einiger Zeit die Auflistung und Korrekturen der Fehler!